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Rechtsberatung - Kanzlei tb.legal

Gesellschaftsrecht

Rechtliche und steuerliche Beratung rund um Gesellschaftsrecht und Existenzgründung

Das Gesellschaftsrecht umfasst sämtliche Rechtsfragen, die aus Zusammenschlüssen von mindestens zwei Personen in einer anerkannten Rechtsform wie der GmbH, der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co KG, der offenen Handelsgesellschaft (oHG), der Aktiengesellschaft (AG) oder zum Beispiel stillen oder atypisch stillen Gesellschaft resultieren.

Regelmäßig stellen sich Fragen wie:

  • Auswahl der geeigneten Rechtsform
  • Erstellung des Gesellschaftsvertrags
  • Gründung der Gesellschaft
  • Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern
  • Anfechtung von Gesellschaftsbeschlüssen
  • Ansprüche auf Gewinnverteilung
  • Kündigung eines Gesellschafters
  • Abfindungsregelung bei Ausscheiden
  • Aufnahme neuer Gesellschafter
  • Abtretung oder Einziehung eines Gesellschaftsanteils
  • Verschmelzung oder Spaltung zweier Gesellschaften
  • Auflösung und Liquidation von Gesellschaften
  • Schadensersatzansprüche bei Pflichtverletzungen
  • Haftung des Geschäftsführers
  • Haftung der Aufsichtsräte etc.

Ich berate Sie gerne zu den oben genannten Fragestellungen, nicht nur in rechtlicher Hinsicht, sondern ich kann Ihnen ebenfalls die steuerlichen Konsequenzen aufzeigen, um so einen geeigneten Weg einzuschlagen.

thomas bittorf | Kontakt
Thomas Bittorf
Rechtsanwalt

Bei Existenzgründern stellt sich zunächst die Frage nach Auswahl der geeigneten Rechtsform, die zum Geschäftszweck und den Entwicklungsmöglichkeiten passen muss. Ich erläutere Ihnen die Vor- und Nachteile der einzelnen Rechtsformen unter Berücksichtigung der Gründungskosten sowie des laufenden Aufwands.

Bei bestehenden Gesellschaften stehen oftmals Fragen der Anpassung der Gesellschaftsverträge, der Umstrukturierung sowie Streitigkeiten zwischen den Gesellschaftern im Vordergrund. Dabei sind die im Gesellschaftsvertrag niedergelegten Regelungen zunächst maßgebend.

Bei Streitigkeiten innerhalb des Gesellschafterkreises kann es oft sinnvoll sein, nach Prüfung der Sach- und Rechtslage ein gemeinsames Gespräch unter Beteiligung der Rechtsanwälte zu suchen oder unter Umständen auch ein Mediationsverfahren einzuleiten. Ziel muss sein, das laufende Geschäft so wenig wie möglich durch die Streitigkeiten im Hintergrund zu belasten.

Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, müssen Ihre Ansprüche in letzter Konsequenz gerichtlich durchgesetzt werden oder alternativ die Ansprüche der Gegenseite abgewehrt werden. Ich berate Sie hierzu ausführlich unter Berücksichtigung der Beweislast, eventueller Unwägbarkeiten und bei voller Kostentransparenz.

Vor Gericht vertrete ich Ihre Position energisch im Rahmen des rechtlich Zulässigen unter Beachtung der aktuellen Rechtsprechung.

FAQ: Fragen zum Gesellschaftsrecht an tb.legal aus Coburg

Ist eine Unternehmergesellschaft (UG) sinnvoll?

Eine UG, wie auch eine GmbH, ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Der Gesetzgeber hat sie eingeführt, um eine Alternative zu der früher beliebten englischen Limited zu schaffen, die mit weniger Stammkapital als bei der GmbH gegründet werden konnte. Zwar beträgt das Mindeststammkapital nur 1 €, allerdings ist nach meiner Erfahrung das Ansehen einer UG im Geschäftsverkehr nicht allzu hoch. Bei Fremdfinanzierung durch eine Bank wird zudem regelmäßig eine zusätzliche Absicherung (z. B. Bürgschaft des Geschäftsführers) verlangt werden.

Welche Haftungsrisiken treffen den GmbH-Geschäftsführer?

Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers ist sowohl bei Fremdgeschäftsführern wie auch bei Gesellschafter-Geschäftsführern umfassend.

Nach § 43 Abs. 1 GmbHG haben die Geschäftsführer in Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden und sind den Gesellschaftern gegenüber vollumfänglich rechenschaftspflichtig und bei Pflichtverletzungen auch zum Schadensersatz verpflichtet. Er darf beispielsweise keine Zahlungen zu Lasten des Stammkapitals vornehmen und hat die Finanzausstattung der GmbH laufend zu überwachen. Zahlungen an sich selbst darf er nur auf vertraglicher Grundlage vornehmen, dies gilt auch und vor allem bei alleinigen Gesellschafter-Geschäftsführern. Er ist unter Strafandrohung verpflichtet, ordnungsgemäß die Sozialversicherungsbeiträge seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abzuführen. Eine persönliche Haftung der Geschäftsführer nach § 69 AO droht, wenn er bei Steuerangelegenheiten der Gesellschaft fahrlässig Pflichtverletzungen begeht. Das Risiko einer persönlichen Haftung kann gerade auch im Insolvenzfall entstehen, wenn der Insolvenzverwalter Zahlungen im Vorfeld der Insolvenz anficht.

Wie kann sich der GmbH-Geschäftsführer dagegen schützen?

Zum einen muss sich jeder GmbH-Geschäftsführer vor Übernahme dieses Amtes mit den Anforderungen und Haftungsrisiken vertraut machen und notfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, sei es bei eine IHK-Beratung oder bei einem Rechtsanwalt. Zur Minderung der Haftungsrisiken ist schließlich der Abschluss einer D&O-Haftpflichtversicherung dringend geboten, um im Schadensfall zumindest einigermaßen abgesichert zu sein.

Erfahrungen & Bewertungen zu Thomas Bittorf
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